NWZ 27.04.2020

Zündstoff, Zigaretten und Zampanos

Es geht zurück in die Saison 64/65. Seinerzeit flogen oft die Fetzen.

Cloppenburg: Das Sportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes für den Kreis Cloppenburg, kurz KSG gewannt, hatte in den vergangenen Jahrzehnten manch kniffligen Fall zu verhandeln gehabt. Der NWZ liegen ein paar Verfahren vom Kreissportgericht aus den 60er-Jahren vor. In einer dreiteiligen Serie stellen wir die kuriosesten Fälle vor.

Heiß her ging es bei der Partie in der 3. Kreisklasse, Staffel 1, zwischen SW Lindern II und der DJK Elsten II. Es war die 77. Minute als ein Elstener Spieler wegen Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen wurde. Als der damalige Schiedsrichter den Ball zum Freistoß für Lindern hinlegen wollte, wurde ihm dieser von einem zornigen DJK-Akteur weggeschlagen.

Daraufhin verwies der Referee auch diesen „Übeltäter“ des Feldes. „Er weigerte sich jedoch, das Spielfeld zu verlassen. Daraufhin wurde das Spiel vom Schiedsrichter abgebrochen“, hieß es im Bericht über den Tatbestand. Für die DJK Elsten kam es jedenfalls knüppeldick. Die beiden Elstener wurden vom 4. April bis zum 4. Juni 1965 gesperrt. Zudem hieß es: „Da der Spielabbruch durch ein Mitglied der DJK Elsten verschuldet wurde, mussten der zweiten Mannschaft des SW Lindern satzungsgemäß die Punkte aus diesem Spiel zugesprochen werden.“ Die Verfahrenskosten in Höhe von 52,80 Mark mussten die beiden Elstener Spieler bezahlen. Das Geld wurde auch fristgemäß bis zum 1. August 1965 überwiesen, wie aus aus der damaligen Kostenbelastung hervorging.

Manch graues Haar dürfte der Schiedsrichter auch bei der Begegnung des SV Emstek II gegen den SV Bethen II am 7. März 1965 bekommen haben. Den Anfang der „wundersamen Haarverfärbung“ machte der Bether Spieler Sch., der vom Schiedsrichter wegen rohen Spiels verwarnt worden war.

Kurze Zeit später stellte sich dieser neben den Unparteiischen und sagte: „So ein Idiot.“ Der Spielleiter bezog den Idiot auf sich und schickte den Bether vom Feld. Was anschließend passierte, wird im Bericht, wie folgt geschildert: „Nach dem Feldverweis stellte sich Sch. in der Spielkleidung neben das Spielfeld und rauchte eine Zigarette. Das KSG sah in den Worten, die Sch. in der Nähe des Schiedsrichters ausführte, eine Beleidigung des Schiedsrichters und in dem Rauchen in Spielkleidung eine Unsportlichkeit. Das KSG hielt somit die aufgeführte Sperre für angemessen.“

Die mündliche Beweisaufnahme des Kreissportgerichtes ergab folgenden Tatbestand, der auch in der Akte vermerkt ist: „Bei einer Freistoßentscheidung nannte der Spieler D. den Schiedsrichter einen Idioten. Er wurde daraufhin vom Schiedsrichter verwarnt. Nach der Verwarnung sagte D. zu einem Mitspieler: „Komm, wir gehen runter.“ Der Schiedsrichter verwies daraufhin D. des Feldes.“

Das „Theater“ ging aber noch weiter. Der Spieler D. verließ das Spielfeld und setzte sich neben das Tor. Der Schiedsrichter forderte daraufhin D. auf, hinter die Seitenabsperrung zu gehen, heißt es in der Beweisaufnahme. „Auf dem Wege dorthin beschimpfte D. den Schiedsrichter mit mehreren beleidigenden Äußerungen. Nach der Fortführung des Spiels rief D. seinen Mitspielern zu, dass diese in die Knochen des Gegners treten solle. Der Schiedsrichter ordnete daraufhin an, dass der Spieler D., sich vom Sportplatzgelände entfernen müsse. Der Spieler D. stellte sich auf die angrenzende Straße. D. war somit wegen Beleidigung des Schiedsrichters und wegen der Auflehnung gegen die Anordnungen des Schiedsrichters zu bestrafen.“

Der Referee gab in seinem extra angefertigten Bericht an, dass er vom Spieler D. unter anderem als „Schweinehund“ beschimpft worden sei.

So, oder so: die beiden Bether Akteure wurden zur Kasse gebeten. Die Gesamtsumme der Verfahrenskosten belief sich auf 40,35 Mark. Davon musste der Bether Spieler Sch. 20,18 Mark berappen und sein Mitspieler D. genau 20,17 Mark.

Quelle: https://www.nwzonline.de/cloppenburg/lokalsport/cloppenburg-fussball-historie-zuendstoff-zigaretten-und-zampanos_a_50,8,208389487.html

 

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